Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Die Firma Hartinger Sabine stellt während des Behandlungszeitraumes die für die Teilnahme am Schlankheitsprogramm erforderlichen Geräte, Räumlichkeiten, sanitären Anlagen und das Personal innerhalb der Öffnungszeiten, sowie das zur Anwendung der bereitgestellten Geräte, erforderliche Wissen zur Verfügung. Terminvereinbarungen hat die Kundin selbst vorzunehmen.
2.) Das Schlankheitsprogramm beginnt mit einer Analyse zur Eruierung des gewünschten Zieles. Dieses Ziel wird durch Abnahme von Umfängen in einer Gesamtzentimeteranzahl ausgedrückt. Einzige Voraussetzung ist, dass die Kundin das empfohlene Programm gewissenhaft und zumindest zweimal wöchentlich der Vereinbarung entsprechend konsumiert.
3.) Das vereinbarte Entgelt ist bei Vertragsabschluss sofort fällig und zahlbar. Eine ratenweise Zahlung kann jedoch im Einzelfall vereinbart werden. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten 10 % Verzugszinsen p.A. als vereinbart. Sollte die Kundin von der Vereinbarung zurücktreten, hat Firma Hartinger das Recht, 60 % des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu stellen.
4.) Sollte sich vor Aufnahme bzw. im Laufe des Bewegungsprogrammes ergeben, dass das zusammengestellte Bewegungsprogramm nicht mehr gewünscht oder zielführend ist, besteht jederzeit die Möglichkeit, das umfassende Programm den individuellen Bedürfnissen der Kundin einvernehmlich anzupassen und abzuändern.
5.) Die im Programm festgelegte Behandlung darf im Interesse des Erfolges nicht unterbrochen werden. Muss die Behandlung der Kundin gleichwohl aufgrund von Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft oder sonstigen Gründen unterbrochen werden oder wird aus diesen Gründen mit dem Kursprogramm nicht begonnen, so verlängert sicht die Bereitstellung der erforderlichen Geräte, Räumlichkeiten, sanitären Anlagen und des Personals um die Dauer der Unterbrechung bzw. Verhinderung. Durch eine Verlängerung wird die getroffene Zahlungsvereinbarung insbesondere hinsichtlich Höhe und Fälligkeit der zu leistenden Zahlungen nicht geändert.
6.) Die Behandlungen müssen innerhalb von 2 Jahren konsumiert werden. Durch eine Unterbrechnung über die Dauer von 2 Jahren besteht kein Anspruch mehr auf die abgebrochenen Leistungen.
7.) Zur Unterstützung des Programmerfolges kann eine Ernährungsumstellung empfohlen werden.
8.) Hiermit versichere ich, dass ich gesundheitlich sporttauglich bin und für die Trainingseinheiten mit dem Vacu Trimmer oder in der TFM-Bewegungsliege selbst die Verantwortung trage.
9.) Für allfällig gerichtliche Auseinandersetzungen aufgrund dieser Vereinbarung ist das BG Feldbach zuständig.